Freie Sicht aufs Schloss Charlottenburg!
Schloßstraße:
Beseitigung des illegalen Parkens auf der Mittelpromenade
Begründung: Wiederherstellung der Sichtachse vom Schloss Charlottenburg bis zum großen
Kandelaber bis zum Sophie-Charlotte-Platz und vom Kandelaber zum Schloss.
Wiederherstellung der Ablesbarkeit der historischen Verbindung Schloßstraße und Schloss
Charlottenburg ohne Beeinträchtigung durch illegal parkende Autos, sowohl am großen
Kandelaber als auch in den „Durchbrüchen“ der Mittelpromenade.
Verbesserung der Wegeführung und Erreichbarkeit für Berliner und Touristen dieser
einmaligen barocken Sichtachse. Ohne parkende Autos laufen die Fußgänger dann eher zum
großen Kandelaber und zur Mittelpromenade, um zum Schloss zu gehen.
Vollendung der verkehrsfreien und optischen Bindung zwischen Schloss und Schloßstraße,
denn nach jahrelangem Kampf, die parkenden Autos auf dem Schlossvorplatz zu verbannen,
die das Schloss optisch zugeparkt hatten, sowie durch die Verschmälerung der Fahrbahnen
des Spandauer Damms unmittelbar vor dem Schloss und damit Unterbindung der
Parkmöglichkeiten für Autos und LKWs ( in den 70iger Jahren), sollte nun im südlichen
Abschnitt der Mittelpromenade ebenfalls durch verkehrstechnische und bauliche
Maßnahmen, dass illegale Parken von Autos und Kleinlastwagen unterbunden werden. Was
am Schloss durchgesetzt wurde, sollte auch für den südlichen und mittleren Teil der
Promenade gelten.
Dabei darf man nicht die historische Bedeutung dieser einzigen intakten und kompletten
barocken Stadtanlage Berlins mit internationaler Ausstrahlung durch das Schloss
Charlottenburg mit seinem Park und den Kunstsammlungen, den beiden Museen in den
ehemaligen Kasernenbauten, sowie das Bröhan Museum im nördlichen Bereich des
Ensembles außer Acht lassen. Das Schloss Charlottenburg mit seiner denkmalgeschützten
Stadtanlage „Alt Charlottenburg“ , die 1701 von Eosander von Göthe geplant wurde , ist noch
heute im Stadtbild ablesbar und einzigartig.
Hier geht es um Maßnahmen, um die barocke Sichtachse wieder sichtbarer, im doppelten
Sinne, erlebbarer und fußläufig für Besucher und Touristen frei von illegal geparkten Autos
So... ...oder besser so?
wiederherzustellen; alle Ausführungen der Straßenverkehrsbehörde des Tiefbauamtes zu
diesem Problem sind uns bekannt und auch richtig, haben an dem Missstand allerdings
nichts geändert.
Wir schlagen folgende Maßnahmen vor, die wir gerne erläutern und mit den
zuständigen Stellen persönlich diskutierten möchten:
Großer Kandelaber mit Mittelinsel: Zunächst sollte geklärt werden, ob die Querung zwischen
Mittelinsel und Promenade zwingend notwendig ist. Die Erreichbarkeit der Knobelsdorffstr.
von Süden kommend, ist über die Querung an der Schustehrusstraße möglich. Wenn die
Querung verkehrstechnisch nicht notwendig ist, kann die Fahrbahn durch versenkbare Poller
an der Ein- und Ausfahrt gesperrt werden um das Problem des Falschparkens zu lösen. Dies
kann zunächst auch probeweise durchgeführt werden.
Alternativ: Verlängerung der Mittelpromenade bis zur Mittelinsel des Kandelabers, wie im
städtebaulichen Gutachten der Eosander Gesellschaft von 1978 vorgeschlagen, Variante 2.
Alternative zur Möglichkeit des Linksabbiegens in die Knobelsdorffstr. : Verlängerung der
Mittelpromenade bis zur Mittelinsel, aber nicht darüber hinaus, wie z.Zt. bestehend. Vor der
Mittelinsel, dann eine Linksabbiegerspur einrichten. Vereinfachte Variante 1 des Gutachtens,
da der Verkehr aus der Zillestr. nicht zwingend zu berücksichtigen ist, da ohnehin jetzt
Sackgasse.
Für den Fall, dass die Querung tatsächlich gebraucht wird, kann die Fläche der Mittelinsel
nach Norden um den Teil vergrößert werden, auf der aktuell illegal zugeparkt wird, d.h. die
Querung verschmälern. Dann bleibt die Möglichkeit der Durchfahrt erhalten, das
Falschparken wird aber wirksam verhindert.
Alternativ: Verlegung der vorhandenen Poller auf die Straßenfläche, auf der aktuell illegal
geparkt wird bzw. Aufstellen von Barrieren oder andere das Falschparken verhindernde
Teilen.
Um das weitere Falschparken an den anderen Querungen der Mittelpromenade trotz
absolutem Halteverbot, müssen vom Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen durchgeführt
werden. Auch hier gilt im Übrigen ein absolutes Halteverbot.
Alternativ: auch hier Barrieren gegen das Parken auf dem Bürgersteig aufstellen, denn in den
überwiegenden Fällen stehen die Autos mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig.
Leider halten die weißen Couverts, die zu Beginn der Befreiung der Mittelpromenade von den
parkenden Autos in den 70-iger Jahren durch die Eosander Gesellschaft in Zusammenarbeit
mit dem damaligen Baustadtrat Dr. Körting aufgemalt wurden, nicht die Autos ab, dort illegal
zu parken. Aber ein erneuter Versuch wäre es wert.
Unabhängig von den o.g. Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Parkens hätten wir
noch einen Vorschlag, damit die Besucher und Touristen auch auf die Mittelinsel zum großen
Kandelaber besser kommen, nämlich die Ketten an den Pollern zu entfernen. Ein kleiner
offener Duchgang ist zu wenig. Früher war die Mittelinsel frei zugänglich, ohne Poller und
Ketten.
Dr.Gabriele Pfennig
Vorsitzende der Eosander Gesellschaft
So...